DAC7-Rechner: Meldet die Plattform meine Verkäufe?
Seit 2023 melden Online-Plattformen ihre Verkäuferinnen und Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7. Beim Verkauf von Waren sind kleine Anbieter ausgenommen.
Rechner: Verkauf von Waren, je Plattform und Kalenderjahr
Tragen Sie beide Werte ein. Die Plattform meldet Sie, sobald eine der zwei Grenzen erreicht ist: 30 Verkäufe oder 2.000 €.
Gerechnet wird je Plattform und Kalenderjahr: Wer auf zwei Marktplätzen verkauft, wird von jedem getrennt geprüft. Maßgeblich sind die Zahlen der Plattform. Der Rechner läuft nur in Ihrem Browser, die Eingaben werden nicht gesendet.
Was die Meldung bedeutet
- Die Plattform meldet bis zum 31. Januar des Folgejahres unter anderem Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung sowie Anzahl und Erlöse der Verkäufe je Quartal. Sie erhalten eine Kopie.
- Eine Meldung bedeutet nicht, dass Steuern anfallen. Umgekehrt heißt „keine Meldung“ nicht, dass keine anfallen.
- Für die Vermietung von Wohnungen und Zimmern und für persönliche Dienstleistungen gilt die Ausnahme für kleine Anbieter nicht. Dort wird grundsätzlich jede Tätigkeit gemeldet.
Privat verkaufen oder schon gewerblich?
- Gebrauchtes aus dem eigenen Haushalt (Kleidung, Möbel, Bücher) zu verkaufen, ist in der Regel privat, auch bei mehr als 30 Verkäufen. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von der Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte ausgenommen (§ 23 EStG).
- Andere Gegenstände, etwa Sammlerstücke oder Schmuck, die Sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkaufen: Der Gewinn kann steuerpflichtig sein. Er bleibt steuerfrei, wenn alle solchen Gewinne im Jahr zusammen unter 1.000 € liegen (Freigrenze seit 2024).
- Gewerblich wird es, wenn Sie planmäßig und wiederholt mit Gewinnabsicht verkaufen, zum Beispiel Ware zum Weiterverkauf einkaufen oder Selbstgemachtes laufend anbieten. Eine feste Stückzahl oder Umsatzgrenze gibt es dafür nicht; entscheidend ist das Gesamtbild.
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Seit 2025 fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
Auszahlungen für die Steuererklärung zusammenstellen
Marktplätze zahlen meist gesammelt auf Ihr Konto aus. Für die Einnahmenüberschussrechnung oder Ihre eigene Übersicht brauchen Sie diese Auszahlungen als Tabelle: Ziehen Sie die PDF-Kontoauszüge in den Konverter und exportieren Sie eine CSV-Datei für Excel. Das PDF wird nur in Ihrem Browser gelesen.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung; Stand Oktober 2026. Ob und wie Ihre Verkäufe steuerpflichtig sind, klären Sie im Zweifel mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
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